Seit dem 13. Oktober gelten in NRW neue Corona-Regeln – auch für Sportarten in Innenräumen und Schwimmhallen.
Aktuell gilt allerdings die Regel 2G+ !!
Das bedeutet, dass neben dem Impfnachweis und einem Lichtbildausweis auch ein offizielles Testdokument vorgelegt werden muss, das nicht älter als 24 Stunden ist.
Diese Nachweispflicht entfällt für Personen,
– die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder
– in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Eine Erklärung zu den aktuellen Regeln gibt es vom Land NRW.