Die aktuellen Corona-Regeln (ab 13. Januar 2022)

Seit dem 13. Oktober gelten in NRW neue Corona-Regeln – auch für Sportarten in Innenräumen und Schwimmhallen. 

Aktuell gilt allerdings die Regel 2G+ !!

Das bedeutet, dass neben dem Impfnachweis und einem Lichtbildausweis auch ein offizielles Testdokument vorgelegt werden muss, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Diese Nachweispflicht entfällt für Personen,
– die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder

– in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. 

Eine Erklärung zu den aktuellen Regeln gibt es vom Land NRW.

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